In den letzten Tagen erreichte mich öfter die Frage oder der Vorschlag, warum wir aus dem Rennradtreff keinen Verein gemacht haben, sondern eine gUG. Gerne erhaltet Ihr hier meine Gründe für den Entschluss pro gUG und gegen die Gründung eines Vereins:

Die gUG eignet sich, wenn du ein gemeinnütziges Unternehmen gründen möchtest, du die persönliche Haftung vermeiden möchtest, aber zu wenig Startkapital für eine gGmbH mitbringst, und du außerdem die komplizierten Entscheidungsprozesse eines Vereines vermeiden willst.

Eine gUG bringt einige steuerliche Vorteilen, aber auch Pflichten mit sich. Unterm Strich ist sie gerade für Gründer*innen eine tolle Möglichkeit, ohne hohe Kosten und Risiken eine gemeinnützige Geschäftsidee umzusetzen und weiter auszubauen.

Da die gUG keine Mitglieder hat und keine Mitgliedsbeiträge erheben kann, sind wir zur Deckung unserer Kosten auf Spenden bzw. Sponsoring angewiesen. Weitere Aspekte und Unterschiede zum Verein findet Ihr unter folgenden Punkten:

Im Gegensatz zu einem Verein ist eine Teilnahme an den Club-Rides und Events des Rennradtreffs für jedermann & jederzeit kostenfrei möglich. Dazu bedarf es lediglich einer einmaligen Registrierung auf unserer Webseite. Kein Vereinsgedöns, kein Mitgliedsbeitrag, keine Mitgliederversammlungen, keine langen Anträge. Der Spaß auf zwei Rädern steht immer und dauerhaft im Vordergrund. Hat jemand keine Lust, so muss er nicht zum Club-Ride erscheinen. Mag jemand Pause machen, so werden keine Mitgliedsbeiträge abgebucht. Jeder kann den Rennradtreff für gemeinsame Ausfahrten nutzen wie und wann er das möchte oder auch nicht.

Eine gUG kann sich durch Spenden (co-) finanzieren und Spendenbescheinigungen ausstellen. Eine Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge ist nicht möglich, da es keine Mitglieder außer den Gesellschafter*innen gibt.

Ebenfalls ist es möglich, Sponsoren für die gUG zu begeistern.

Ein Verein lässt sich relativ einfach gründen, erfordert jedoch mindestens sieben Gründungsmitglieder. Im Gegensatz dazu kann eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) auch von einer Einzelperson gegründet werden. Dies erfolgte mit Handelsregistereintrag vom 13.06.2024 durch Martin Eberhard als alleiniger Gesellschafter & Geschäftsführer mit einem Stammkapital von 2.500 Euro.

Ein Verein kann sich durch Mitgliedsbeiträge finanzieren und muss kein Vermögen aufbauen. Bei einer gUG sind keine Mitgliedsbeiträge erlaubt. Hier sind die “Mitglieder” gleichzeitig und ausschließlich die Gesellschafter.

Die Finanzierung der gUG erfolgt durch die Gesellschafter, ist jedoch auch durch Spenden und Sponsoren möglich.

Für Unterstützer der gUG ergibt sich alternativ zur Vereinsgründung der Vorteil, dass Spenden im Gegensatz zu Mitgliedsbeiträgen steuerlich abzugsfähig sind.

Für die Gesellschafter entfällt eine aufwändige Buchhaltung für den Einzug und die Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen.

Bei der gUG sind ausschließlich die Gesellschafter Mitglieder. Dies bedeutet, dass die gUG aktuell lediglich aus Martin Eberhard besteht, welcher über seine Stammeinlage von 2.500 Euro alle 2.500 Anteile an der gUG besitzt. Weitere Mitglieder können durch Übertrag von Anteilen und Änderung der Satzung aufgenommen werden.

Im Gegensatz zu einem Verein erleichtert dies die Entscheidungsfindung, da alle Entscheidungen ausschließlich durch Martin Eberhard schnell und unkompliziert geregelt werden können. Im Verein sind die meisten Entscheidungen durch Mitgliederversammlungen zu treffen, dies kann sich schnell nachteilig auswirken, da jedes Mitglied eines Vereines mitreden darf und soll.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Martin Eberhard und ggfs. künftig weitere wenige Gesellschafter über die Ausrichtung und die Geschicke des Rennradtreffs entscheiden, jedoch natürlich gerne & jederzeit Vorschläge der Teilnehmenden aufgreifen und umsetzen.

Als Gründer des Rennradtreffs Augsburg wäre theoretisch bei der Wahl eines Vereins als Rechtsform auch eine Abwahl meiner Person durch Vereinsmitglieder möglich. Dies würde bedeuten, dass die Geschicke des Rennradtreffs unter diesem Aspekt so in dritte Hände gelangen könnten, was nicht in meinem Sinne wäre.

Früher haftete bei gemeinnützigen Vereinen immer der Vorstand mit seinem Privatvermögen. Das hat sich mittlerweile aber größtenteils geändert. Bei einer gUG ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Der Organisator der offiziellen Club-Rides ist mittlerweile nicht mehr Martin Eberhard als Privatperson, sondern der Rennradtreff Rot Grün Weiß Augsburg gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Grundsätzlich fährt jede Person stets auf eigenes Risiko bei unseren Club-Rides. Eine Haftung des Rennradtreffs für Sach- und Personenschäden wird bereits vorab ausgeschlossen. Dies geschieht durch einmalige Annahme des Haftungsausschlusses durch Teilnehmer der Club-Rides.

Sollten dennoch Regressansprüche Dritter entstehen, so ist die Haftung auf das Vermögen der gUG beschränkt!

Die Selbstlosigkeit schließt eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter*innen aus. Gehälter oder Löhne dürfen gezahlt und auch erhöht werden, müssen aber in Relation zur erbrachten Leistung stehen und sich im branchenüblichen Rahmen bewegen.

Gemeinnützige Unternehmergesellschaften genießen besondere steuerliche Vorteile:

  • Sie müssen keine Körperschaftsteuer zahlen. Dadurch entsteht ein Ersparnis von 15 Prozent auf den Betriebsgewinn. Das hier eingesparte Geld kann im ideellen Bereich investiert werden.
  • Auch die Gewerbesteuer entfällt.
  • Je nach Art der Leistungen können sie sogar komplett von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn es sich um Umsätze im ideellen, also steuerfreien Bereich handelt.
  • Für Umsätze, die im wirtschaftlich ausgerichteten Teil des Unternehmens generiert werden, gilt meist der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.
  • gUGs können außerdem Spenden annehmen und steuerwirksame Spendenbescheinigungen ausstellen.