Einleitung:
Radfahrer sollten im Straßenverkehr weder besser noch schlechter gestellt werden als andere Verkehrsteilnehmer. Diese Petition verfolgt daher keinen politischen Hintergrund und ist nicht Teil einer ideologischen Debatte über die Stellung des Fahrrads im Verkehr.
Sie beruht allein auf den praktischen Erfahrungen zahlreicher gemeinsamer Ausfahrten und den daraus gewonnenen Erkenntnissen über die Schwächen des deutschen Radwegnetzes sowie die Grenzen der bisherigen Regelungen in der StVO. Ziel ist es, die Straßenverkehrsordnung so anzupassen, dass sie den heutigen Bedingungen gerecht wird und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessert.
Derzeitige Rechtslage:
Nach derzeitiger Rechtslage (§ 27 Abs. 1 StVO) dürfen geschlossene Verbände erst ab mehr als 15 Radfahrenden (also ab 16 Personen) gebildet werden. Diese Gruppen dürfen nebeneinander zu zweit fahren, gelten an Kreuzungen und Ampeln als ein Fahrzeug und sind von der Radwegebenutzungspflicht befreit.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Gruppen bis zu 15 Personen keinen Verband bilden dürfen und deshalb grundsätzlich verpflichtet sind, vorhandene Radwege zu benutzen – auch wenn diese für die parallele Nutzung durch schnelle Radsportgruppen, E-Bikes, Fußgänger, Hunde oder andere Verkehrsteilnehmer ungeeignet sind.
Der geschlossene Verband (§ 27 StVO)
Nach der derzeitigen Rechtslage ist der geschlossene Verband in § 27 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Der Wortlaut lautet:
§ 27 Abs. 1 StVO
„Mehrere hintereinander fahrende Fahrzeuge dürfen einen geschlossenen Verband bilden, wenn dieser als solcher durch besondere Kennzeichen erkennbar ist. Der Verband darf die Straße in voller Breite benutzen, soweit nicht der Verkehr dadurch unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.
Für Radfahrer gilt: Ein geschlossener Verband liegt vor, wenn er aus mehr als 15 Radfahrern besteht. Diese dürfen zu zweit nebeneinander fahren. Der Verband ist insgesamt wie ein Fahrzeug zu behandeln. An Kreuzungen und Einmündungen braucht nur der erste Teil des Verbandes die Vorfahrt zu beachten oder ein Verkehrszeichen zu befolgen. Der übrige Verband darf nachfolgen.“
Rechtsfolgen eines geschlossenen Verbandes:
- Fahrzeugeigenschaft: Der Verband gilt als ein Fahrzeug im Rechtssinn.
- Nebeneinanderfahren: Radfahrer im Verband dürfen zu zweit nebeneinander fahren, auch wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.
- Kreuzungen und Lichtsignale: Hat der erste Teil des Verbandes eine Kreuzung oder Ampel bei Grün oder mit Vorfahrtregelung befahren, darf der gesamte Verband nachfolgen, auch wenn zwischenzeitlich Rot eintritt oder Vorfahrt entfallen würde.
- Radwegebenutzungspflicht: Verbände sind nicht verpflichtet, vorhandene Radwege zu benutzen, selbst wenn diese mit Zeichen 237, 240 oder 241 StVO gekennzeichnet sind.
Begrenzungen:
- Ein geschlossener Verband darf nur gebildet werden, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar ist und keine unverhältnismäßige Behinderung darstellt.
- Überlange Verbände können von der Polizei oder den zuständigen Straßenverkehrsbehörden verpflichtet werden, sich aufzuteilen, um den Verkehrsfluss nicht zu blockieren.
Warum sind diese Regelungen heute nicht mehr zeitgemäß?
Die Realität hat sich stark verändert:
- Mit E-Bikes und E-Rollern sind neue Verkehrsteilnehmer hinzugekommen, die sich in Geschwindigkeit und Fahrweise stark unterscheiden.
- Das bestehende Radwegenetz ist für diese gemischte Nutzung meist nicht ausgelegt und in den wenigsten Fällen klar für Hin- und Gegenverkehr getrennt.
- Gleichzeitig erlebt der Radsport in Gruppen einen deutlichen Boom – Vereinsfahrten und Trainingsgruppen sind häufiger auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Folge:
- Gefährliche Situationen auf Radwegen, da dort sehr unterschiedliche Geschwindigkeiten auf engem Raum zusammentreffen.
- Unsicherheit bei Autofahrern, denen die Regelungen zu Verbänden oft nicht bekannt sind. Es kommt zu wildem Hupen, gefährlichem Drängeln und aggressiven Überholmanövern.
- Gefahren durch die Infrastruktur: Auffahrten und Abfahrten von Radwegen sind häufig unübersichtlich, schlecht an das Verkehrsaufkommen angepasst und stellen ein hohes Unfallrisiko dar.
- Überlange Kolonnen mit 16 oder mehr Fahrern auf der Straße behindern den Verkehrsfluss und sind für andere Verkehrsteilnehmer schwer zu überholen.
Die Straßenverkehrsordnung muss an die heutige Realität angepasst werden.
Konkret fordern wir:
- Einführung einer Untergrenze: Ein geschlossener Verband soll bereits ab 6 Personen gebildet werden dürfen.
- Einführung einer Obergrenze: Ein Verband darf höchstens 16 Personen umfassen. Größere Gruppen sind in mehrere Verbände aufzuteilen.
- Beibehaltung der Sonderrechte: Für diese Verbände gelten weiterhin die bestehenden Rechte: Keine Radwegebenutzungspflicht, Nebeneinanderfahren zu zweit, Geltung als ein Fahrzeug an Kreuzungen und Ampeln.
Die Änderung liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie des Deutschen Bundestages, der eine entsprechende Anpassung der StVO beschließen kann.
Ergänzungen:
Einerreihe vs. Zweierreihe – Praxis und Probleme
Das Fahren in Einerreihe wird häufig als Lösung gesehen, ist in der Praxis jedoch problematisch. Auf Radwegen bedeutet es, dass sich bereits kleine Gruppen zu langen, schwer überschaubaren Kolonnen ziehen. Begegnungsverkehr mit Fußgängern, Hunden oder langsameren Radfahrern führt dann regelmäßig zu riskanten Überholmanövern. Auf der Straße wiederum entsteht durch die Einerreihe eine enorme Länge: Gruppen von über 30 Metern laden Autofahrer dazu ein, mitten in die Kolonne hineinzuziehen oder riskant zu überholen – mit erheblichen Gefahren für alle Beteiligten.
Die Zweierreihe bietet hier wesentliche Vorteile. Auf der Straße ist sie die sicherste Variante: Die Gruppe bleibt kompakt, klar erkennbar und berechenbar. Überholvorgänge dauern kürzer und können von Autofahrern leichter eingeschätzt werden. Auf Radwegen hingegen ist auch die Zweierreihe keine Lösung, da die Wege dafür in der Regel zu schmal sind. Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern führen unweigerlich zu gefährlichen Ausweichsituationen.
Die Praxis zeigt daher deutlich: Für Rennradgruppen ist die Zweierreihe auf der Straße die einzige sichere und sinnvolle Form der Fortbewegung. Radwege sind für diese Nutzung weder in Einer- noch in Zweierreihe geeignet.
Geschwindigkeitsanpassung auf Radwegen
Oft wird vorgeschlagen, dass Rennradgruppen auf Radwegen ihre Geschwindigkeit anpassen sollen. In der Praxis ist dies jedoch keine Lösung. Radwege werden von sehr unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern gleichzeitig genutzt: von Fußgängern, Familien mit Kindern, Hunden, E-Bikes und E-Rollern bis hin zu Freizeitradlern. Diese Mischung sorgt dafür, dass selbst bei reduzierter Geschwindigkeit einer Rennradgruppe erhebliche Risiken bestehen.
Während ein einzelner Radfahrer auf Radwegen noch einigermaßen flexibel reagieren kann, erhöht sich die Gefahr in der Gruppe deutlich. Schon kleine Ausweichbewegungen oder Bremsmanöver einzelner Verkehrsteilnehmer führen zu abrupten Reaktionen in der gesamten Gruppe. Das Risiko von Stürzen oder Zusammenstößen ist dadurch um ein Vielfaches höher als bei Einzelfahrern.
Egal ob in Einer- oder Zweierreihe: Gruppenfahrten lassen sich nicht gefahrlos in die beengte und unübersichtliche Infrastruktur der Radwege integrieren. Die Idee einer reinen Geschwindigkeitsanpassung greift deshalb zu kurz und verfehlt die Realität des heutigen Verkehrs.
Das Rennrad als Sportgerät
Das Rennrad unterscheidet sich grundlegend vom Alltagsrad oder einem E-Bike. Es ist in erster Linie ein Sportgerät, optimiert für Ausdauer, Geschwindigkeit und gleichmäßiges Fahren auf der Fahrbahn. Seine Bauweise – mit schmaler Bereifung, aerodynamischer Sitzposition und sportlicher Übersetzung – macht es für den Einsatz auf Radwegen ungeeignet.
Rennradgruppen fahren nicht wie Alltagsradler von A nach B, sondern nutzen gemeinsame Ausfahrten als sportliche Betätigung. Das bedeutet: Sie fahren in gleichmäßigen Formationen, nutzen Windschatten und orientieren sich an Trainingsprinzipien, die ein flüssiges und konstantes Tempo erfordern. Diese Anforderungen lassen sich in der engen, gemischten und oft unübersichtlichen Infrastruktur von Radwegen nicht erfüllen.
Andere Länder tragen diesem Unterschied bereits Rechnung. In Österreich gilt für Rennradfahrer bereits ab einer Person auf Trainingsfahrten eine Ausnahme von der Radwegebenutzungspflicht – selbst dann, wenn Radwege vorhanden sind.
Praktische Erfahrung als Grundlage der Petition
Die Forderung dieser Petition basiert nicht auf theoretischen Überlegungen, sondern auf den praktischen Erfahrungen von mehr als 350 Clubausfahrten des Rennradtreffs Augsburg seit 2017. Dabei wurden über 35.000 Kilometer in der Gruppe absolviert – mit Gruppengrößen von 10 bis 80 Personen je Ausfahrt.
Aus diesen Fahrten ergab sich eine klare Erkenntnis:
Bereits ab 6 Personen erwies sich die Nutzung von Radwegen als konkrete Gefahr, da die Wege für geordnete Gruppenfahrten ungeeignet sind und regelmäßig zu riskanten Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern führten.
Umgekehrt zeigte sich, dass Verbände mit mehr als 16 Personen auf der Straße zu lang und damit für den übrigen Verkehr problematisch wurden. Solche Gruppen sind schwer zu überholen und behindern den Verkehrsfluss erheblich.
Die Praxis bestätigt also eindeutig: Sicherheit und Klarheit entstehen durch die Festlegung eines Rahmens von mindestens 6 und höchstens 16 Personen pro Verband. Alles darunter oder darüber schafft Gefahren – entweder auf den Radwegen oder im Straßenverkehr.
Ideale Größe eines Verbands:
Die Erfahrung aus unseren Ausfahrten zeigt klar: Ein geschlossener Verband sollte mindestens 6, idealerweise 12 und höchstens 16 Personen umfassen.
Mit 6 Fahrern insgesamt in Zweierreihe ergibt sich eine Länge, die in etwa einem Auto mit Anhänger entspricht. Diese Größe ist überschaubar, für Autofahrer leicht zu überholen und dennoch groß genug, um im Verkehr als Verband erkannt zu werden.
Mit 12 Fahrern insgesamt erreicht der Verband eine Länge, die mit einem Linienbus vergleichbar ist. Dies hat sich in der Praxis als ideale Größe erwiesen: kompakt, klar erkennbar, sicher zu führen und ohne den Verkehrsfluss übermäßig zu beeinträchtigen.
Mit 16 Fahrern insgesamt stößt der Verband an seine Grenzen. In dieser Formation fährt man in acht Reihen zu je zwei Personen. Schon beim Überqueren von Kreuzungen wird dies problematisch: Während die Spitze des Verbandes noch bei Grün einfährt, kann das Ende bereits auf Rot treffen. Das Kommando des Verbandsführers kommt hinten oft nicht mehr zuverlässig an. Andere Verkehrsteilnehmer – vielfach in Unkenntnis der geltenden Regelungen – beharren in solchen Situationen auf ihrer „eigenen“ Grünphase und drängen aggressiv in die Gruppe hinein. Das erzeugt gefährliche Situationen, die wir aus der Praxis immer wieder beobachten mussten. Ab 16 Fahrer muss und sollte deshalb zwingend ein neuer Verband begründet sein.
Die Erfahrung zeigt deshalb: Ein Verband von 12 Fahrern ist die sicherste und praktikabelste Lösung. Diese Größe ermöglicht eine geordnete, geschlossene Fahrt, die für alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar und berechenbar bleibt. Verbände mit weniger als 6 Fahrern verlieren ihre Schutzfunktion, Verbände mit mehr als 16 Fahrern werden zu unübersichtlich und gefährlich.
Abgrenzung zu anderen Formaten
Rennradgruppen unterscheiden sich in vielen Punkten von anderen Formen des gemeinsamen Radfahrens. Ihr Ziel ist in erster Linie der sportliche Aspekt: gleichmäßiges Fahren im Verband, Training, längere Strecken mit höherem Tempo. Solche Gruppen sind nur selten innerstädtisch unterwegs – meist verlassen sie die Stadt nach wenigen Kilometern und bewegen sich überwiegend außerorts. Dort stoßen sie unmittelbar auf die bekannten Probleme des deutschen Radwegenetzes: zu schmale Wege, fehlende Abgrenzungen, schlechte Oberflächen oder gefährliche Ab- und Auffahrten. Hier wird die Diskrepanz zwischen der rechtlichen Pflicht zur Radwegnutzung und der praktischen Untauglichkeit für sportliche Gruppen besonders deutlich.
Anders ist die Ausgangslage bei Critical Mass. Diese Fahrten finden überwiegend in Städten statt und verfolgen eine politische Zielsetzung: Sie sollen auf die Ungleichheit zwischen Rad- und motorisiertem Verkehr hinweisen und dem Radverkehr Sichtbarkeit verschaffen. Das Tempo ist deutlich geringer, die Teilnahme bunt gemischt, die Regelmäßigkeit hoch – vielerorts jeden letzten Freitag im Monat. Der Charakter entspricht damit eher einer Demonstration als einer sportlichen Ausfahrt.
Nochmals verschieden sind Klassenfahrten oder Schulausflüge. Hier fahren häufig 20 oder mehr, teils sehr unerfahrene Kinder in gemächlichem Tempo. Eine Aufteilung in kleinere Gruppen oder die Nutzung stark befahrener Straßen wäre für solche Konstellationen kaum zumutbar. Im pädagogischen Kontext gelten daher andere Maßstäbe: Hier steht das gemeinsame Erlebnis im Vordergrund, nicht sportliche Effizienz oder politischer Ausdruck.
👉 Diese Unterschiede machen deutlich:
Rennradgruppen – sportlich, außerorts, höheres Tempo, regelmäßiges Training.
Critical Mass – innerstädtisch, politisch-demonstrativ, gemischtes Tempo, monatlich.
Klassenfahrten – pädagogisch, langsam, selten, große Heterogenität.
Die Petition bleibt bei ihrem Kernanliegen: eine klare und praxisgerechte Regelung für sportliche Gruppenfahrten im Alltag. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie mit anderen Formaten wie Critical Mass oder Klassenfahrten künftig umgegangen werden soll. Müssen diese über das Versammlungsrecht organisiert werden? Brauchen sie eigene Ausnahmeregelungen? Oder lassen sich allgemeine Prinzipien formulieren, die allen Formen gerecht werden?
Diese Fragen bleiben bewusst offen – denn nur in einem breiten Dialog mit allen Beteiligten lassen sich tragfähige Lösungen finden.

