Satzung der Firma Rennradtreff Rot-Grün-Weiß Augsburg gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Firma, Sitz
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
Rennradtreff Rot-Grün-Weiß Augsburg gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt).
(2) Der Sitz der Gesellschaft ist Augsburg.

§ 2 Gegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung des Sports im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nummer 21 AO.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und dem Zweck des Unternehmens dienlich sind.
(2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden:
– die Planung, Organisation und Durchführung von regelmäßigen Radausfahrten für Rennradfahrer aller Geschlechter, Altersgruppen und Fähigkeiten
– die Organisation, Planung und Durchführung von Trainingslagern und Rad-Camps
– die kollektive Teilnahme an Radsportveranstaltungen und Rennen für Jedermann, sowohl im In- als auch Ausland
– die Durchführung von Workshops, Kursen und Seminaren zur Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten im Rennradsport, insbesondere zur Technik, des Trainings oder der Ausrüstung auch in Kooperation mit (lokalen) Geschäften und Unternehmen
– die Kooperation mit lokalen, nationalen und internationalen Radsportverbänden und -vereinen zur Förderung des Rennradsports
– Beschaffung von Geld- und Sachmitteln zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwe-cke im Sinne von Absatz 1.

(3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Die Gesell-schaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet wer-den. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Ge-sellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Keine Person darf durch Ausga-ben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson iSv. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO.
(5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstig-ter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalan-teile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleiste-ten Sacheinlagen übersteigt an:
RV Phönix Augsburg e.V.
der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 3 Stammkapital
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.500,00
(in Worten: zweitausendfünfhundert Euro).
(2) Es ist eingeteilt in 2.500 Geschäftsanteile zum Nennbetrag von je 1,00 EURO Ge-schäftsanteile Nr. 1 -2.500. Alle Geschäftsanteile werden von Herrn Martin Eberhard übernommen.
(3) Die Einlagen sind sofort und in voller Höhe in Geld zu zahlen.

§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5 Vertretung

(1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
(2) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind meh-rere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
(3) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder einzelnen oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Be-schränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
(4) Absätze (1) – (3) gelten entsprechend für Liquidatoren.

§ 6 Befreiung vom Wettbewerbsverbot
Gesellschafter und Geschäftsführer können durch Beschluss der Gesellschafter von Wettbewerbsverboten befreit werden. Die näheren Einzelheiten regelt der Gesell-schafterbeschluss.

§ 7 Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

§ 8 Gründungsaufwand
Die Gründungskosten (Beurkundungskosten, Kosten der Eintragung im Handelsregis-ter, sonstige Rechts- und Steuerberatungskosten) trägt die Gesellschaft bis zu einer Höhe von 850,00 EUR. Darüberhinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.